Stornierungsklausel - Hochzeit

1. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Mietvertrag für das Fahrzeug von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen beendet werden kann.

2. Im Falle einer Kündigung muss die kündigende Partei die andere Partei schriftlich mit einem zuverlässigen Kommunikationsmittel wie E-Mail benachrichtigen.

3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung kann die kündigende Partei verpflichtet sein, Stornierungsgebühren von bis zu 250.- zu zahlen.

Allgemeine Mietbedingungen für Dodge Viper GTS und Bentley Continental GT

1. Mietkosten

Der Mieter verpflichtet sich, die mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten sowie den vereinbarten Mietpreis vor der Übernahme des Fahrzeugs zu bezahlen. Eine Kaution von 2'000.- ist per Überweisung oder in bar zu leisten, ebenso der Preis des gewählten Mietpakets mindestens 72 Stunden vor Mietbeginn. Dies bestätigt zugleich die Reservierung.

2. Verantwortung des Mieters

Alle Bußen und Sanktionen infolge von Verkehrsverstößen während der Mietdauer gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für begangene Verstöße und deren Folgen.

3. Mietdauer

Im Falle einer Verhinderung oder Verzögerung bei der Rückgabe des Fahrzeugs zur vereinbarten Zeit muss der Mieter Despont Oldtimer unbedingt informieren. Für jede Verspätung wird ein Zuschlag von 150.- pro Stunde berechnet.

4. Fahrzeugübernahme und Rückgabe

Bei jeder Fahrzeugübernahme sind sowohl der Mieter als auch Despont Oldtimer verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs zu kontrollieren; dasselbe gilt bei der Rückgabe. Jeder Schaden muss gemeldet und im Mietvertrag vermerkt werden. Ohne Vermerk werden bei Rückgabe festgestellte Schäden dem Mieter belastet.

5. Nutzung und Unterhalt des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer sorgfältig zu behandeln und in gutem Zustand zu halten. Er trägt die volle Verantwortung für allfällige Schäden, auch über den Selbstbehalt hinaus, bei missbräuchlicher Nutzung oder bei Nutzung, die nicht den geltenden Straßenverkehrsvorschriften entspricht.

Dazu zählen unter anderem Burnouts, die Nutzung von Launch Control, Fahrten auf Rennstrecken sowie starkes Beschleunigen oder Bremsen, die zu abnormalem Reifenverschleiß oder Schäden an den Bremsen führen können.

Das Tanken liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mieters. Vorgeschriebener Kraftstoff: bleifreies Benzin 98.

Das Rauchen oder der Verzehr von Lebensmitteln im Fahrzeug ist streng verboten. Bei Nichteinhaltung muss der Mieter die Reinigungskosten von Despont Oldtimer oder einer anderen Reinigungsfirma bis zu 100.- pro Stunde übernehmen. Untervermietung ist verboten.

6. Im Falle eines Unfalls

Der Mieter ist verpflichtet, alle zur Feststellung des Sachverhalts notwendigen oder nützlichen Informationen zur Erstellung eines Unfallberichts vor Ort bereitzustellen. Er muss die Polizei rufen und Despont Oldtimer unverzüglich benachrichtigen.

Erforderliche Reparaturen werden von einer anerkannten Werkstatt ausgeführt, die vom Vermieter ausgewählt wird. Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden. Im Falle dringender externer Reparaturen muss der Mieter vor jeder Handlung die schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen.

Die Rechnung für diese Reparaturen muss zwingend auf den Namen des Vermieters ausgestellt werden. Im Falle einer Immobilisierung des Fahrzeugs für Reparaturen hat der Mieter dem Vermieter für jeden Tag der Nichtverfügbarkeit eine Tagesentschädigung in Höhe des Miettarifs zu zahlen.

Im Schadensfall geht ein Selbstbehalt von 1'000.- zu Lasten des Mieters.

7. Versicherungen

Im Schadensfall trägt der Mieter einen Selbstbehalt von CHF 1'000.-. In allen Fällen kann die Versicherung oder Despont Oldtimer Rückgriff auf den Mieter nehmen.

8. Alkohol und Betäubungsmittel

Kommt es zu einem Unfall, während der Mieter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Alkohol steht, trägt er die volle Verantwortung für sämtliche verursachten Schäden. Jede Fahrt außerhalb der Schweiz muss schriftlich von Despont Oldtimer genehmigt werden.

9. Motorschaden

Der Mieter kontaktiert Despont Oldtimer direkt, um eine Lösung zu finden. Kann das Fahrzeug nicht mehr sicher gefahren werden, wird der Mieter im Problemfall vollständig entschädigt. Despont Oldtimer lehnt jede Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden ab, die Fahrgäste infolge einer Fehlfunktion des Fahrzeugs erleiden könnten.

10. Verantwortung des Vermieters

Despont Oldtimer kann weder gegenüber dem Mieter noch gegenüber Dritten für Schäden haftbar gemacht werden, die infolge eines Unfalls während der Mietdauer entstehen.

11. Vertragserfüllung

Für Schäden im Innen- oder Außenbereich des Fahrzeugs unter CHF 1'000 trägt der Mieter die Kosten ohne Meldung an die Versicherung.

12. Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug muss zur vereinbarten Zeit mit vollem Tank (bleifreies Benzin 98) und nach Kontrolle des Fahrzeugzustands zurückgegeben werden.

13. Stornierungsfristen

Despont Oldtimer behält sich das Recht vor, die Reservierung bei Regen 24 Stunden vor Mietbeginn zu stornieren. Der vom Mieter bezahlte Betrag wird dann in einen Geschenkgutschein umgewandelt. Nach Ablauf dieser Frist (weniger als 24h) verfällt die Miete vollständig.

14. Datenschutz

Die im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Informationen (wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Führerschein usw.) werden ausschließlich für die Verwaltung des Mietvertrags, die Rechnungsstellung, die Versicherung und gegebenenfalls für die Bearbeitung von Ansprüchen oder gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung verwendet.

Diese Daten werden nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies für die Vertragserfüllung unbedingt erforderlich ist (zum Beispiel an die Versicherung oder zuständige Behörden im Falle eines Verstoßes oder Unfalls).